Artikel 25 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 25 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)


Artikel 25 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 MüllerAusbV Anlage

In der laufenden Nummer 13 Spalte 3 Buchstabe d der Anlage (zu § 5) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) vom 1. Juni 2006 (BGBl. I S. 1285) wird das Wort „Eichgesetz" durch die Wörter „Mess- und Eichgesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 25 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 25 MesswNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MesswNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft (MühGetreiWiTechAusbV)
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1002
§ 23 MühGetreiWiTechAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) vom 1. Juni 2006 (BGBl. I S. 1285), die durch Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722 ) geändert worden ist, außer ...


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