Artikel 16 - Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EVerwFG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678; Geltung ab 01.08.2013, abweichend siehe Artikel 31
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Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 SatDSiG § 25

§ 25 des Satellitendatensicherheitsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „, § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 20 Satz 1" gestrichen.

b)
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Eine Erlaubnis nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 20 Satz 1 setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus."

2.
In Absatz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt und werden die Wörter „und zuzustellen" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 EVerwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EVerwFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... des Satellitendatensicherheitsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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