Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom
27. Juli 2000 (BGBl. I S. 1346) außer Kraft. Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten, die sich aus der Allgemeinen Anordnung vom
27. Juli 2000 (BGBl. I S. 1346) und der Allgemeinen Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
8. April 2009 (BGBl. I S. 814) ergeben.