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Änderung § 3 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 20.03.2015

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.03.2015 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.03.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.03.2015 BAnz AT 19.03.2015 V1
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

 

 
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