Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben

§ 10 - Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2858 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Geltung ab 06.08.2013; FNA: 612-20-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 10 Außerkrafttreten


§ 10 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 SpaEfV

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 6 Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 340 m.W.v. 1. Januar 2026

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Frühere Fassungen von § 10 SpaEfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 6 Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 SpaEfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SpaEfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpaEfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 6 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten". ... wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ... folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten ... „§ 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt ... 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „ § 10 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ...


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