Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben
§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 6 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten". ... wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ... folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten ... „§ 10 Außerkrafttreten". 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt ... 2. § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt: „ § 10 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10849/a184209.htm