Synopse aller Änderungen der AWV am 29.10.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 29. Oktober 2020 durch Artikel 1 der 16. AWVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AWV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AWV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.10.2020 geltenden Fassung
AWV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.10.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.10.2020 BAnz AT 28.10.2020 V1
(Textabschnitt unverändert)

§ 55 Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann prüfen, ob es die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wenn ein Unionsfremder ein inländisches Unternehmen oder eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung im Sinne des § 56 an einem inländischen Unternehmen erwirbt. 2 Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann insbesondere vorliegen, wenn das inländische Unternehmen

(Text neue Fassung)

(1) 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann prüfen, ob es die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1) voraussichtlich beeinträchtigt, wenn ein Unionsfremder unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Unternehmen oder unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung im Sinne des § 56 an einem inländischen Unternehmen erwirbt. 2 Eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann insbesondere vorliegen, wenn das inländische Unternehmen

1. Betreiber einer Kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist,

2. Software besonders entwickelt oder ändert, die branchenspezifisch zum Betrieb von Kritischen Infrastrukturen im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dient,

3. mit organisatorischen Maßnahmen nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes betraut ist oder technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation herstellt oder hergestellt hat und über Kenntnisse der Technologie verfügt,

4. Cloud-Computing-Dienste erbringt und die hierfür genutzten Infrastrukturen die Schwellenwerte nach Anhang 4 Teil 3 Nummer 2 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit *) in der Informationstechnik erreichen oder überschreiten,

5. eine Zulassung für Komponenten oder Dienste der Telematikinfrastruktur nach § 291b Absatz 1a oder 1e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch besitzt,

6. ein Unternehmen der Medienwirtschaft ist, das mittels Rundfunk, Telemedien oder Druckerzeugnissen zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt und sich durch besondere Aktualität und Breitenwirkung auszeichnet,

7. Dienstleistungen erbringt, die zur Sicherstellung der Störungsfreiheit und Funktionsfähigkeit staatlicher Kommunikationsinfrastrukturen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 des BDBOS-Gesetzes erforderlich sind,

8. persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 51) entwickelt oder herstellt,

9. für die Gewährleistung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung wesentliche Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, einschließlich deren Ausgangs- und Wirkstoffe, entwickelt, herstellt oder in Verkehr bringt oder Inhaber einer entsprechenden arzneimittelrechtlichen Zulassung ist,

10. Medizinprodukte im Sinne des Medizinprodukterechts, die zur Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von lebensbedrohlichen und hochansteckenden Infektionskrankheiten bestimmt sind, entwickelt oder herstellt oder

11. In-vitro-Diagnostika im Sinne des Medizinprodukterechts, die dazu dienen, Informationen über physiologische oder pathologische Prozesse oder Zustände oder zur Festlegung oder Überwachung therapeutischer Maßnahmen im Zusammenhang mit lebensbedrohlichen und hochansteckenden Infektionskrankheiten zu liefern, entwickelt oder herstellt.

3 Branchenspezifische Software im Sinne des Satzes 2 Nummer 2 ist

1. im Sektor Energie Software für die Kraftwerksleittechnik, für die Netzleittechnik oder für die Steuerungstechnik zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Stromversorgung, Gasversorgung, Kraftstoff- oder Heizölversorgung oder Fernwärmeversorgung,

2. im Sektor Wasser Software für die Leit-, Steuerungs- oder Automatisierungstechnik von Anlagen zur Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung,

3. im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Sprach- und Datenübertragung oder zur Datenspeicherung und -verarbeitung,

4. im Sektor Finanz- und Versicherungswesen Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen der Bargeldversorgung, des kartengestützten Zahlungsverkehrs, des konventionellen Zahlungsverkehrs, zur Verrechnung und der Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften oder zur Erbringung von Versicherungsdienstleistungen,

5. im Sektor Gesundheit Software zum Betrieb eines Krankenhausinformationssystems, zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zum Vertrieb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie zum Betrieb eines Laborinformationssystems,

6. im Sektor Transport und Verkehr Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Beförderung von Personen und Gütern im Luftverkehr, im Schienenverkehr, in der See- und Binnenschifffahrt, im Straßenverkehr, im öffentlichen Personennahverkehr oder in der Logistik und

7. im Sektor Ernährung Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Lebensmittelversorgung.

(1a) Ein Erwerb im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 liegt auch vor, wenn ein Unionsfremder

1. einen abgrenzbaren Betriebsteil eines inländischen Unternehmens oder

2. alle wesentlichen Betriebsmittel eines inländischen Unternehmens oder eines abgrenzbaren Betriebsteils eines inländischen Unternehmens, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Unternehmens oder eines abgrenzbaren Betriebsteils erforderlich sind,

erwirbt.

vorherige Änderung nächste Änderung

(1b) 1 Bei der Prüfung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nach Absatz 1 Satz 1 kann insbesondere berücksichtigt werden, ob



(1b) 1 Bei der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nach Absatz 1 Satz 1 kann insbesondere berücksichtigt werden, ob

1. der Erwerber unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird,

2. der Erwerber bereits an Aktivitäten beteiligt war, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hatten, oder

3. ein erhebliches Risiko besteht, dass der Erwerber oder die für ihn handelnden Personen an Aktivitäten beteiligt waren oder sind, die in Deutschland den Tatbestand

a) einer Straftat, die in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bezeichnet ist, oder

b) einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

erfüllen würden.

2 Kontrolle im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 kann insbesondere auf Grund der Eigentümerstruktur oder in Form einer Finanzausstattung durch die Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte eines Drittstaates, die über ein geringfügiges Maß hinausgeht, ausgeübt werden.

(2) 1 Der Prüfung nach Absatz 1 unterliegen auch Erwerbe durch Unionsansässige, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass eine missbräuchliche Gestaltung oder ein Umgehungsgeschäft zumindest auch vorgenommen wurde, um eine Prüfung nach Absatz 1 zu unterlaufen. 2 Anzeichen für eine Gestaltung im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere, wenn der unmittelbare Erwerber mit Ausnahme des Erwerbs nach Absatz 1 keiner nennenswerten eigenständigen Wirtschaftstätigkeit nachgeht oder innerhalb der Europäischen Union keine auf Dauer angelegte eigene Präsenz in Gestalt von Geschäftsräumen, Personal oder Ausrüstungsgegenständen unterhält. 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten eines unionsfremden Erwerbers gelten nicht als unionsansässig. 4 Erwerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation stehen Unionsansässigen gleich. 5 Eine Präsenz des unmittelbaren Erwerbers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation steht einer Präsenz innerhalb der Europäischen Union gleich.

(3) 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dem unmittelbaren Erwerber und dem von einem Erwerb nach Absatz 1 betroffenen inländischen Unternehmen die Eröffnung des Prüfverfahrens innerhalb der in § 14a Absatz 1 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Frist, mitzuteilen. 2 Die Mitteilung nach Satz 1 bedarf der Schriftform. 3 Sie ist dem unmittelbaren Erwerber und dem vom Erwerb nach Absatz 1 betroffenen inländischen Unternehmen zuzustellen. 4 Für die Wahrung der Frist nach Satz 1 ist allein die rechtzeitige Zustellung der Mitteilung an das vom Erwerb nach Absatz 1 betroffene inländische Unternehmen maßgeblich. 5 Im Fall eines Angebots im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Erlangen der Kenntnis von der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots oder mit dem Erlangen der Kenntnis von der Veröffentlichung der Kontrollerlangung.

(4) 1 Der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags über den Erwerb eines in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 11 bezeichneten inländischen Unternehmens oder einer mittelbaren Beteiligung im Sinne des § 56 an einem solchen Unternehmen durch einen Unionsfremden ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich zu melden. 2 In der Meldung sind der Erwerb, der Erwerber und das zu erwerbende inländische Unternehmen anzugeben sowie die Geschäftsfelder des Erwerbers und des zu erwerbenden inländischen Unternehmens in den Grundzügen darzustellen. 3 Zur Meldung ist der unmittelbare Erwerber unverzüglich nach Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages verpflichtet, auch wenn in dessen Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen. 4 Satz 3 gilt nicht, soweit der mittelbare Erwerber die Meldung nach Satz 1 abgegeben hat. 5 Im Falle, dass ein Prüfverfahren nach Absatz 1 im Anschluss an die Meldung durchgeführt wird, ist Absatz 3 Satz 1 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Eröffnung des Prüfungsverfahrens nur dem unmittelbaren Erwerber mitzuteilen und zuzustellen ist; Absatz 3 Satz 4 ist nicht anzuwenden.


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*) Anm. d. Red.: Gemeint ist vermutlich die 'BSI-Kritisverordnung', amtlicher Langname 'Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz'.



Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


vorherige Änderung nächste Änderung

(siehe BAnz AT 20.04.2020 V1)



(siehe BAnz AT 28.10.2020 V1, S. 2 ff.)

(heute geltende Fassung) 

Anlage 19 Anlage LV zur Außenwirtschaftsverordnung


vorherige Änderung

Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

Dienstleistungen


Produktbezogene Dienstleistungen |

| Forschung und Entwicklung | 549

| Produkttests | 551

| Herstellung von audiovisuellen und sonstigen künstlerischen Produkten | 564

| Wartung und Reparatur | 566

| Lohnfertigung | 567

| Technische Dienstleistungen | 553

| Architekturdienstleistungen | 554

| Ingenieur-Dienstleistungen | 555

| Entsorgungsleistungen | 534

| Dienstleistungen für Landwirtschaft und Bergbau | 558

Unternehmensbezogene Dienstleistungen |

| Provisionen | 523

| Finanzdienstleistungen | 533

| Juristische Dienstleistungen | 536

| Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung | 546

| Unternehmens- und Public-Relation-Beratung | 556

| Werbung, Marktforschung, Messekosten | 540

| Miete und Operationelles Leasing | 594

| Amtliche Gebühren | 619

| Pacht | 694

| Sonstige produktbezogene oder unternehmensbezogene Dienstleistungen | 571

Personenbezogene Dienstleistungen |

| Gesundheitsleistungen | 658

| Bildungsdienstleistungen | 659

| Freizeit- und Kulturdienstleistungen | 643

| Personalleasing | 517

| Entgelte für nicht selbständige Arbeit | 521

| Sonstige personenbezogene Dienstleistungen | 695

Geistiges Eigentum |

1. | Nutzungsgebühren und Lizenzen |

| Nutzung von Software | 613

| Nutzung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten | 614

| Nutzung von Forschungsergebnissen, Erfindungen und Verfahren | 615

| Nutzung von Marken-, Warenzeichen, Namensrechten und Franchise | 616

| Nutzung von sonstigen Rechten | 617

2. | Vertriebs- und Reproduktionsrechte an geistigem Eigentum |

| Reproduktion und Vertrieb von Computersoftware | 623

| Reproduktion, Vertrieb und Übertragung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten
| 624

| Sonstige Vertriebsrechte | 627

3. | Erwerb/Veräußerung von geistigem Eigentum |

| Kauf/Verkauf von Software | 633

| Kauf/Verkauf von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten | 634

| Kauf/Verkauf von Forschungsergebnissen | 635

| Kauf/Verkauf von Markenrechten und Warenzeichen | 636

| Kauf/Verkauf von sonstigen Rechten | 637

Telekommunikations-, Computer-
und Informationsdienstleistungen |

| Kommunikationsdienstleistungen | 576

| EDV-Dienstleistungen | 573

| Nachrichten- und Informationsdienste | 572

| Speicherung von Informationen sowie Bereitstellung entsprechender Infrastruktur | 574

Bauleistungen |

1. | Baustellen im Ausland unter einem Jahr im Auftrag von Ausländern |

| Ausgaben für Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen | 580

| Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen | 570

2. | Baustellen im Ausland über einem Jahr im Auftrag von Ausländern |

| Ausgaben für Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen | 579

| Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen | 569

3. | Baustellen im Inland unter einem Jahr im Auftrag von Inländern |

| Einnahmen aus Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen | 580

| Ausgaben für Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen | 570

4. | Baustellen im Inland über einem Jahr im Auftrag von Inländern |

| Einnahmen aus Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen | 579

| Ausgaben für Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen | 569

5. | Sonstige Bauleistungen |

| Reparatur von Gebäuden und anderen nicht beweglichen Sachen | 561

Transportdienstleistungen |

1. | Seeverkehr |

| Personenbeförderung auf See | 654

| Seefrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen | 669

| Sonstige Seefrachten | 081

| Transportnebenleistungen für den Seeverkehr | 310

2. | Luftverkehr |

| Personenbeförderung in Flugzeugen | 014

| Luftfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen | 225

| Sonstige Luftfrachten | 082

| Transportnebenleistungen für den Luftverkehr | 360

3. | Straßenverkehr |

| Personenbeförderung auf der Straße | 674

| Straßenfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen | 240

| Sonstige Straßenfrachten | 671

| Transportnebenleistungen für den Straßenverkehr | 670

4. | Schienenverkehr |

| Personenbeförderung auf der Schiene | 013

| Bahnfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen | 676

| Sonstige Bahnfrachten | 681

| Transportnebenleistungen für den Schienenverkehr | 340

5. | Binnenschiffsverkehr |

| Personenbeförderung auf Binnenschiffen | 664

| Binnenschiffsfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen | 216

| Sonstige Binnenschiffsfrachten | 661

| Transportnebenleistungen für den Binnenschiffsverkehr | 690

6. | Transport durch Rohr- und Stromfernleitungen |

| Rohrfernleitungstransporte im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen
| 226

| Sonstige Rohrfernleitungstransporte | 215

| Übertragung von Stromfernleitungen | 217

7. | Post- und Kurierdienste (KEP) |

| Post- und Kurierdienste im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen | 696

| Sonstige Post- und Kurierdienste | 691

8. | Sonstige Transportdienstleistungen |

| Bedarf für Transportmittel | 361

| Weltraumtransporte | 629

| Allgemeine Transportnebenleistungen | 680

Versicherungsverkehr |

1. | Lebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherung) |

| Lebensversicherungen inländischer Versicherungsnehmer | 400

| Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Ausländern | 440

| Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Inländern | 443

2. | Lebensversicherungszweitmarkt |

| Lebensversicherungszweitmarkt | 401

3. | Transportversicherungen |

| Transportversicherung inländischer Versicherungsnehmer | 410

| Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber
- Versicherungsvertrag mit Ausländern
| 441

| Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber
- Versicherungsvertrag mit Inländern
| 444

4. | Sonstige Versicherungen |

| Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsnehmer | 420

| Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber - Versicherungsvertrag mit Ausländern
| 442

| Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber - Versicherungsvertrag mit Inländern
| 445

5. | Rückversicherungen |

| Abgehendes (Retro-) Geschäft | 450

| Eingehendes (Rück-) Geschäft | 451

| Rückversicherungsprovision | 439

| Prämien- und Schadensrückerstattungen im abgehenden
(Retro-) Geschäft - Korrektur Kennz.450 (fakultativ)
| 447

| Prämien- und Schadensrückerstattungen im eingehenden
(Rück-) Geschäft - Korrektur Kennz.451 (fakultativ)
| 448

| Gewinnbeteiligungen bei Rückversicherungen | 449

| Verlustbeteiligungen bei Rückversicherungen | 459

| Portfolioübertragung zwischen Versicherern | 452

6. | Betriebsrenten |

| Ausländische Pensionskassen und Vorsorgewerke | 638

| Inländische Pensionskassen und Vorsorgewerke | 639

7. | Sonstiges |

| Sonstige Einnahmen von Versicherungen | 460

| Versicherungsnebenleistungen | 657

Reiseverkehr |

| Reiseverkehr | 017


Übertragungen


Private Übertragungen |

| Zahlungen im Verkehr mit ausländischen Behörden | 810

| Subventionen der Europäischen Union | 812

| Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution | 850

| Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen | 724

| Privater Schuldenerlass | 727

| Unterstützungszahlungen zwischen privaten Haushalten | 728

| Unterstützungszahlungen ausländischer Arbeitnehmer | 861

| Kapitalanlagen ausländischer Arbeitnehmer | 862

| Sonstige private Unterstützungszahlungen | 729

Transaktionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden |

1. | Ausgaben für Renten |

| Renten | 526

| Pensionen | 527

| Kriegsopferversorgung | 528

| Sonstige Renten | 529

2. | Steuereinnahmen und Steuererstattungen inländischer öffentlicher Stellen |

| Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag | 762

| Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer | 763

| Mehrwertsteuer | 764

| Gewerbesteuer | 765

| Grund- und Grunderwerbsteuer | 769

| Sonstige Steuern | 774

3. | Zahlungen des Bundes an deutsche diplomatische Vertretungen |

| Zahlungen des Bundes an die diplomatischen Vertretungen im Ausland zur Bestreitung der laufenden Kosten
| 710

| Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten | 712

| Gehaltszahlungen an ausländische Beschäftige bei deutschen Botschaften und Konsulaten | 525

4. | Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden |

| Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen | 720

| Transaktionen mit Internationalen Organisationen | 740

| Einnahmen und Ausgaben der Bundeswehr | 700

| Schuldenerlass des Bundes | 725

| Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes,
der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen
| 760

Sonstige Übertragungen |

| Europäische Bankenabgabe | 815

| Sonstige Übertragungen | 854


Warenverkehr

(Hinweis: Zahlungen für deutsche Ein- und Ausfuhren oder das Verbringen von Waren sind gemäß § 67 Absatz 2 Nummer 2 AWV von der Meldepflicht befreit)


Transithandel |

Transithandel | 003

Handel mit elektrischem Strom und Gas |

Handel mit Gas - Übergabepunkt im Inland
| 998

Handel mit Gas - Übergabepunkt im Ausland
| 990

Handel mit elektrischem Strom
- Übergabepunkt im Inland
| 994

Handel mit elektrischem Strom
- Übergabepunkt im Ausland
| 995

Handel mit Gold |

Handel mit Gold | 989

Sonstiger Warenverkehr |

| Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an die im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte
| 770

| Einnahmen und Ausgaben im Sonstigen Warenverkehr | 997

Nebenleistungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr |

| Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein-
und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren reduzieren
| 600

| Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein-
und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren erhöhen
| 602

| Abgaben im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren | 601

| Gewährleistungen, Ersatz- und Rückzahlungen sowie Preisnachlässe im Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland
| 610


Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen von Inländern im Ausland


Ausländische Wertpapiere |

1. | Anleihen |

| a) | Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten |

| | Euro-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten | 701

| | Fremdwährungs-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten | 101

| b) | Anleihen ausländischer privater Emittenten |

| | Euro-Anleihen ausländischer privater Emittenten | 702

| | Fremdwährungs-Anleihen ausländischer privater Emittenten | 102

2. | Geldmarktpapiere |

| Geldmarktpapiere ausländischer Emittenten | 105

3. | Aktien |

| Aktien und sonstige Dividendenpapiere ausländischer Emittenten | 104

4. | Investmentzertifikate |

| a) | Geldmarktfondszertifikate |

| | Ausländische Geldmarktfondszertifikate mit Ertragsausschüttung
(auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)
| 606

| | Ausländische thesaurierende Geldmarktfonds | 607

| b) | Sonstige Investmentfondszertifikate |

| | Sonstige ausländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung
(auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)
| 106

| | Sonstige ausländische thesaurierende Investmentfonds | 129

Direktinvestitionen im Ausland |

1. | Anteile am Kapital und an den Rücklagen ausländischer Unternehmen,
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten |

| a) | Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften,
gehalten von inländischen MFIs |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften | 107

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften | 827

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen.
| 108

| b) | Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften,
gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften | 207

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften | 927

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen.
| 208

| c) | Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften,
gehalten von inländische MFIs |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften - Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
| 111

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen.
| 112

| d) | Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften,
gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen ,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften - Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
| 211

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen.
| 212

| | Explorationsaufwendungen im Ausland | 237

2. | Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestoren |

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte
(als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie an Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
| 222

| Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
| 267

| Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer)
von ausländischen Finanzierungstöchtern , an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind
| 269

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen
(als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben
| 228

| Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen
(als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben
| 268

Kredite an Ausländer sowie Guthaben bei ausländischen Banken |

1. | Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen) | Nicht meldepflichtig

2. | Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen) |

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten an Ausländer, Dotierung und Rückzahlung von Guthaben bei ausländischen Banken, sowie Abtretung (offen oder still) von Auslandsforderungen mit einer jeweiligen Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch
|

| Unternehmen und Privatpersonen | 221

| Öffentliche Haushalte | 321

| Erwerb und Abtretung (offen oder still) sowie Tilgung von Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen,
Namenspfandbriefen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren ausländischer Emittenten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische
|

| MFIs | 123

| Unternehmen und Privatpersonen | 223

| Öffentliche Haushalte | 323

Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Ausland |

| Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Ausland sowie Erwerb und Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds - unabhängig von der Höhe der Beteiligung
- durch inländische
|

| MFIs | 132

| Unternehmen und Privatpersonen | 232

| Öffentliche Haushalte | 332

Sonstige Kapitalanlagen im Ausland |

1. | Anteile an ausländischen Unternehmen,
soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen |

| Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen durch inländische
|

| MFIs | 136

| Unternehmen und Privatpersonen | 236

| Öffentliche Haushalte | 336

2. | Ausländische Emissionszertifikate |

| Ausländische Emissionszertifikate | 467

3. | Übrige Kapitalanlagen im Ausland |

| Erwerb und Veräußerung von Übrigen Kapitalanlagen im Ausland durch inländische |

| MFIs | 139

| Unternehmen und Privatpersonen | 239

| Öffentliche Haushalte | 339


II. Vermögensanlagen von Ausländern im Inland


Inländische Wertpapiere |

1. | Anleihen |

| a) | Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten |

| | Bundesschatzanweisungen | 140

| | Festverzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten | 141

| | Variabel verzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten | 641

| | Kapital-Strips der stripbaren Bundesanleihen | 133

| | Zins-Strips der stripbaren Bundesanleihen | 134

| | Fremdwährungsanleihen inländischer öffentlicher Emittenten | 143

| b) | Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Banken (MFIs) |

| | Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs | 461

| | Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs | 465

| | Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs | 491

| | Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs | 495

| c) | Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Unternehmen |

| | Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen | 462

| | Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen | 466

| | Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen | 492

| | Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen | 496

2. | Geldmarktpapiere |

| Geldmarktpapiere inländischer MFIs | 145

| Geldmarktpapiere inländischer Unternehmen | 245

| Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) | 344

| Übrige Geldmarktpapiere inländischer öffentlicher Emittenten | 345

3. | Aktien |

| Bankaktien inländischer Emittenten | 144

| Nichtbankaktien inländischer Emittenten | 258

4. | Genussscheine |

| Genussscheine inländischer Emittenten | 155

5. | Investmentzertifikate |

| a) | Geldmarktfondszertifikate |

| | Inländische Geldmarktfonds mit Ertragsausschüttung
(auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)
| 646

| | Inländische thesaurierende Geldmarktfonds | 647

| b) | Sonstige Investmentfondszertifikate |

| | Sonstige inländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)
| 146

| | Sonstige inländische thesaurierende Investmentfonds | 157

Direktinvestitionen im Inland |

1. | Anteile am Kapital und an den Rücklagen von inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten |

| a) | Anteile an inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte MFIs
| 147

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte MFIs
| 847

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft | 148

| b) | Anteile an inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaften |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte Unternehmen
| 247

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte Unternehmen
| 947

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft | 248

| c) | Anteile an inländischen MFIs in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen MFIs, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen,
Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen MFIs. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Banken, die inländische MFIs sind
| 151

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft | 152

| d) | Anteile an inländischen Unternehmen in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft |

| | Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen Unternehmen, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen Unternehmen. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und Privatpersonen
| 251

| | Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft | 252

2. | Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestitionsunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten |

| Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) bei ausländischen Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kreditaufnahmen von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten bei ihren ausländischen Zentralen
| 262

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kredite, die inländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten an ihre ausländischen Zentralen geben
| 227

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Finanzierungstöchter (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen und Privatpersonen,
die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind
| 219

| Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben
| 268

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben
| 228

Kredite an Inländer sowie Guthaben bei inländischen Banken |

1. | Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen) |

| Stille Abtretung und Tilgung von kurzfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit bis 12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach inländischen Schuldnergruppen: |

| Stille Abtretung und Tilgung von kurzfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit bis 12 Monate) durch Inländer,
unterschieden nach inländischen Schuldnergruppen: |

| MFIs | 175

| Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds) | 075

| Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen | 675

| Sonstige finanzielle Unternehmen
(der ESVG 2010 Teilsektoren Seite 125, Seite 126 und Seite 127)
| 275

| Nichtfinanzielle Unternehmen | 975

| Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck | 875

| Öffentliche Haushalte | 373

2. | Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen) |

| Gewährung und Rückzahlung von Krediten (sowie offene Abtretung von Inlandsforderungen) mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an inländische
|

| Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds) | 041

| Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen | 541

| Sonstige finanzielle Unternehmen
(der ESVG 2010 Teilsektoren Seite 125, Seite 126 und Seite 127)
| 261

| Nichtfinanzielle Unternehmen und Privatpersonen | 941

| Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck | 841

| Öffentliche Haushalte | 351

| Erstabsatz und offene Abtretung sowie Tilgung oder Rückerwerb von langfristigen Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate)
durch Inländer
|

| Emissionen von MFIs | 163

| Emissionen von Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen | 663

| Emissionen von sonstigen finanziellen Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren Seite 125, Seite 126, und Seite 127)
| 263

| Emissionen von nichtfinanziellen Unternehmen | 963

| Emissionen des Bundes | 366

| Emissionen der Länder | 367

| Emissionen von Städten und Gemeinden | 368

| Stille Abtretung und Tilgung von langfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate)
durch Inländer, unterschieden nach folgenden inländischen Schuldnergruppen :
|

| MFIs | 176

| Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds) | 076

| Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen | 776

| Sonstige finanzielle Unternehmen
(der ESVG 2010 Teilsektoren Seite 125, Seite 126,
und Seite 127)
| 276

| Nichtfinanzielle Unternehmen | 976

| Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck | 876

| Öffentliche Haushalte | 352

Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Inland |

| Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Inland oder von im Inland Aufgelegten Immobilienzertifikaten geschlossener Immobilienfonds - unabhängig von der Höhe der Beteiligung - durch
|

| MFIs (Eigengeschäft) | 172

| Unternehmen und Privatpersonen | 272

| Öffentliche Haushalte | 372

Sonstige Kapitalanlagen im Inland |

1. | Anteile an inländischen Unternehmen,
soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen |

| Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen,
Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen an inländischen
|

| MFIs | 178

| Unternehmen | 278

2. | Inländische Emissionszertifikate |

| Inländische Emissionszertifikate | 507

3. | Übriger Kapitalverkehr im Inland |

| Erwerb und Veräußerung von Übrigen Kapitalanlagen im Inland bei inländischen |

| MFIs | 179

| Unternehmen und Privatpersonen | 279

| Öffentlichen Haushalten | 379


III. Finanzderivate


1. | Financial Futures |

| Financial Futures, ausländische Terminbörsen | 882

| Financial Futures, inländische Terminbörsen | 842

2. | Optionen |

| Optionen, ausländische Terminbörsen | 821

| Optionen, inländische Terminbörsen | 831

3. | Forward Rate Agreements (FRAs) |

| Forward Rate Agreements | 898

4. | Zins- und Währungsswaps |

| Swapzinsen und Ausgleichszahlungen | 584

5. | Equity Swaps |

| Equity Swaps | 984

6. | OTC-Optionen |

| OTC-Optionen mit ausländischen Stillhaltern | 820

| OTC-Optionen mit inländischen Stillhaltern | 830

| Mitarbeiteroptionen von inländischen Gesellschaften | 832

| Mitarbeiteroptionen von ausländischen Gesellschaften | 833

7. | Credit Default Swaps |

| Credit Default Swaps | 840

8. | Total Return Swaps |

| Total Return Swaps | 584

9. | Optionsscheine |

| Optionsscheine ausländischer Emittenten | 110

| Optionsscheine inländischer Emittenten | 150

10. | Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte |

| Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte | 883


IV. Kapitalerträge (Einnahmen und Ausgaben)


Erträge aus Wertpapieren |

1. | Zinsen auf Wertpapiere |

| a) | Zinsen auf Wertpapiere öffentlicher Emittenten |

| | Zinsen auf Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten
| 382

| b) | Zinsen auf Wertpapiere privater Emittenten |

| | Zinsen auf Wertpapiere inländischer privater Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten
| 183

2. | Dividenden, Erträge aus Genussscheinen und Investmentzertifikaten |

| Erträge aus ausländischen Aktien oder Genussscheinen, die von inländischen MFIs vereinnahmt werden
| 185

| Erträge aus ausländischen Aktien oder Genussscheinen, die von inländischen Unternehmen, ­Privatpersonen und öffentlichen Haushalten vereinnahmt werden
| 985

| Erträge aus inländischen Aktien oder Genussscheinen, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die über ausländische Lagerstellen an Inländer gezahlt werden
| 285

| Erträge auf ausländische Investmentzertifikate, die von inländischen MFIs vereinnahmt werden
| 585

| Erträge auf ausländische Investmentzertifikate, die von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten vereinnahmt werden
| 885

| Erträge auf inländische Investmentanteile,
die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer von ausländischen Lagerstellen erhalten
| 685

Erträge aus Direktinvestitionen |

1. | Erträge aus Aktien |

| Erträge aus Anteilen an Aktiengesellschaften,
die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden
| 188

| Erträge aus Anteilen an Aktiengesellschaften,
die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden
| 288

2. | Erträge aus sonstigen Beteiligungen |

| Erträge aus Anteilen an sonstigen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH-Anteilen), die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden
| 186

| Erträge aus Anteilen an sonstigen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH-Anteilen), die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden
| 286

| Erträge aus sonstigen Geschäfts-
und Kapitalanteilen (z. B. Kommanditanteilen) sowie Zweigniederlassungen, die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden
| 187

| Erträge aus sonstigen Geschäfts-
und Kapitalanteilen (z. B. Kommanditanteilen) sowie Zweigniederlassungen, die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden
| 287

3. | Zinsen auf Direktinvestitionskredite |

| Kredite von Direktinvestoren an Tochterunternehmen : Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Direktinvestoren an deren ausländische Tochterunternehmen sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Tochterunternehmen von ihren ausländischen Direktinvestoren
| 289

| Kredite von Tochterunternehmen an Direktinvestoren : Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Tochterunternehmen an deren ausländische Direktinvestoren sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Direktinvestoren von ihren ausländischen Tochterunternehmen
| 689

| Kredite zwischen Schwesterunternehmen:
Zinsen aus Kreditgewährungen verbundener Unternehmen, zwischen denen keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht, die jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben
| 789

| Kredite von Finanzierungstöchtern an Direktinvestoren : Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Finanzierungstöchter an deren ausländische Direktinvestoren sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Direktinvestoren von ihren ausländischen Finanzierungstöchtern
| 889

4. | Zuschüsse zur Vermeidung von Verlustvorträgen |

| Vereinnahmte oder geleistete Zuschüsse von MFIs zur Vermeidung von Verlustvorträgen bzw. Jahresfehlbeträgen sowie Übernahmen der negativen Betriebsergebnisse von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, soweit diese in das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingehen
| 190

| Vereinnahmte oder geleistete Zuschüsse von Unternehmen und Privatpersonen zur Vermeidung von Verlustvorträgen bzw.
Jahresfehlbeträgen sowie Übernahmen der negativen Betriebsergebnisse von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, soweit diese in das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingehen
| 290

Zinsen auf Kredite und Bankguthaben
(Einlagen) |

| Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen der MFIs aus Bankguthaben, Krediten etc. | 181

| Zinseinnahmen und -ausgaben der MFIs aus Bankguthaben, Krediten etc.
| 184

| Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben, Krediten etc.
| 281

| Zinseinnahmen und -ausgaben der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben, Krediten etc.
| 284

| Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen öffentlicher Haushalte aus Bankguthaben,
Krediten etc.
| 381

| Zinseinnahmen und -ausgaben der öffentlichen Haushalte aus Bankguthaben, Krediten etc.
| 384

Pacht und Miete aus Grundbesitz |

| Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen MFIs | 180

| Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen Unternehmen und Privatpersonen | 280

| Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen öffentlichen Haushalten | 380

Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen |

| Aufwendungen und Erträge von MFIs aus sonstigen, nicht in Wertpapieren verbrieften Unternehmensbeteiligungen bei ausländischen bzw. inländischen Nicht-Aktiengesellschaften
| 197

| Aufwendungen und Erträge von Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentlichen Haushalten aus sonstigen, nicht in Wertpapieren verbrieften Unternehmensbeteiligungen bei ausländischen bzw. inländischen Nicht-Aktiengesellschaften
| 297


Sonstige Transaktionen


Sonstige Transaktionen, die nicht direkt den Kennzahlen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs bzw. des Kapitalverkehrs zugeordnet werden können |

| Sonstige Transaktionen für Waren und Dienstleistungen | 950

| Sonstige Transaktionen im Kapitalverkehr | 951




(siehe BAnz AT 20.04.2020 V1, S. 39 ff.)




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