Artikel 1 - Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz (SGFFGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr


Artikel 1 ändert mWv. 13. August 2013 SGFFG

(gesamter Text siehe Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz - SGFFG)



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