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Zitierungen von § 4 SchUnfDatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchUnfDatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchUnfDatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SchUnfDatG Datenspeicherung und Datenverwendung (vom 26.11.2019)
... Die datenbankführende Stelle darf die Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 zu den in § 3 Absatz 1 und 2 genannten Zwecken erheben, speichern und verwenden. ... Auswertungen erhoben, gespeichert und verwendet werden. (2) Die Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 dürfen zu den in § 3 Absatz 2 Nummer 6 bis 9 genannten Zwecken von den Dienststellen der ... ist. Zu den Zwecken des § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 dürfen die Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 nur erhoben, gespeichert und verwendet werden, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten ...
§ 6 SchUnfDatG Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
... Die datenbankführende Stelle ist befugt, die Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 , soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, zu den in § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2, ... in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle drei Monate, die Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 , soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, an die Zentralkommission für die ... übertragenen Aufgaben. (3) Die datenbankführende Stelle darf die Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 zum Zwecke der 1. Durchführung von Verwaltungsaufgaben a) nach ...
§ 7 SchUnfDatG Löschung
... Personenbezogene Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sind im Einzelfall unverzüglich zu löschen, soweit sie für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Artikel 23 WSVZuAnpG Änderung des Schiffsunfalldatenbankgesetzes
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Wasser- und ...