Änderung § 24 BGebG vom 23.07.2016

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§ 24 BGebG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
§ 24 BGebG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 24 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

§ 23 Absatz 2 bis 8 tritt am 14. August 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

§ 23 Absatz 2 bis 8 tritt am 1. Oktober 2021 außer Kraft.

 



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