Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des VIS-Zugangsgesetzes (VISZGBek k.a.Abk.)

B. v. 08.08.2013 BGBl. I S. 3212 (Nr. 48); Geltung ab 01.09.2013
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. September 2013 VISZG § 6

Nach § 6 Satz 2 des VIS-Zugangsgesetzes vom 6. Mai 2009 (BGBl. I S. 1034) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Rat der Europäischen Union den Zeitpunkt, ab dem der Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 129) gilt, auf den 1. September 2013 festgelegt hat (ABl. L 198 vom 23.7.2013, S. 45). Das VIS-Zugangsgesetz tritt damit am 1. September 2013 in Kraft.



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