(3) Die Spalte 3a der Anlage benennt jeweils den Knotenpunkt für den Anfang des Mautabschnittes, die Spalte 3b der Anlage jeweils den Knotenpunkt für das Ende des Mautabschnittes. Für die Gegenfahrtrichtung gelten dieselben Knotenpunkte mit der Maßgabe, dass Anfang und Ende des Mautabschnittes vertauscht sind.