Fünfte Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung (5. KomtrZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3229 (Nr. 49); Geltung ab 01.01.2014
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6a Absatz 7 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 KomtrZV Anlage

In der Anlage der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2349), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. August 2012 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird die Aufzählung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wie folgt gefasst:

 
„Mecklenburg-Vorpommern:

Landkreis Vorpommern-Rügen;".

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen



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