Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Störfall-Verordnung (1. BImSchV12ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 7 Absatz 4 Satz 1 und des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen § 7 Absatz 4 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung, im Fall von § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Artikels 30 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1).



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