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Synopse aller Änderungen der BMVBSDelegatAnO am 01.04.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. April 2024 durch § 6 der BMDVDelegatAnO geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BMVBSDelegatAnO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BMVBSDelegatAnO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
BMVBSDelegatAnO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch § 6 A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts
§ 2 Übertragung von Zuständigkeiten in Widerspruchsverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten
§ 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4 Vorbehaltsklausel
§ 5 Übergangsregelung
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(Text neue Fassung)

§ 4 (aufgehoben)
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 (aufgehoben)
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 4 Vorbehaltsklausel




§ 4 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst auszuüben.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 5 Übergangsregelung




§ 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten




§ 6 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Anordnung tritt am 15. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BMVBS-Delegationsanordnung vom 25. Mai 2010 (BGBl. I S. 781) außer Kraft.