Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchVNB k.a.Abk.)

B. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3266, 3942 (Nr. 50); Geltung ab 22.08.2013
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. August 2013 26. BImSchV

Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3259) wird nachstehend der Wortlaut der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) in der vom 22. August 2013 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Verordnung vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966),

2.
den am 22. August 2013 in Kraft tretenden Artikel 1 der oben genannten Verordnung.


(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)

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Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Peter Altmaier



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