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§ 3 - Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
Geltung ab 29.08.2013; FNA: 2030-6-30 Beamte
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Geltung ab 29.08.2013; FNA: 2030-6-30 Beamte
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§ 3 Ämter der Laufbahnen
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die zu den Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag gehörenden Ämter und die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage.
Zitierungen von § 3 PolBTLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PolBTLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PolBTLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag
V. v. 25.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 180
Artikel 1 PolBTLVÄndV Änderung der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag
... Die Anlage wird durch die folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 3 ) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen ...
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