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§ 3 - Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)

V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3282 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 29.08.2013; FNA: 2030-6-30 Beamte
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§ 3 Ämter der Laufbahnen



Die zu den Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag gehörenden Ämter und die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage.

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Zitierungen von § 3 PolBTLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PolBTLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PolBTLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage PolBTLV (zu § 3)