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Änderung Anlage EHV 2020 vom 01.10.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage EHV 2020, alle Änderungen durch § 15 EHV 2020 am 1. Oktober 2021 und Änderungshistorie der EHV 2020

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Anlage EHV 2020 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage EHV 2020 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch § 15
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 13) Gebührenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anlage (aufgehoben)


vorherige Änderung


Tarifstelle | Amtshandlungen der Zulassungsstelle | Gebührensatz
(Nettobetrag zuzüglich
Umsatzsteuer)
Angaben in Euro

1 | Erstzertifizierung |

1.1 | Antragsprüfung und Bescheid |

1.1.1 | nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der
Verifizierungsverordnung | 945

1.1.1.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der
Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.1 | 315

1.1.2 | mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei
Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 1.260

1.1.2.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der
Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.2 | 315

1.1.2.2 | - Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu
drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 1.1.2 | 250 - 335

1.2 | Durchführung der Begutachtung (je Office-Audit oder je Witness-
Audit) | 840

1.2.1 | zuzüglich Personal der Zulassungsstelle vor Ort, je Person und Tag | 840

1.2.2 | zuzüglich externer Begutachter vor Ort, je Begutachter und je Tag | 750 - 1.000

2 | Rezertifizierung |

2.1 | Antragsprüfung und Bescheid nach Aktenlage | Kosten entsprechend
Tarifstellen 1.1.1 und 1.1.1.1

2.2 | Begutachtung im Rahmen der Rezertifizierung | Kosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2

3 | Begutachtung nach Artikel 49 der Verifizierungs-
verordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung
und Rezertifizierung | Kosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2

4 | Anlassabhängige Überprüfung auf Basis der Arti-
kel 51, 61 und 72 der Verifizierungsverordnung im
Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifi-
zierung |

4.1 | Dokumentenprüfung und Bescheid, ohne Begutachtung | 1.000 - 5.000

4.2 | Anlassabhängige Begutachtung | Kosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2

5 | Änderung des Zertifizierungsbereichs |

5.1 | Antragsprüfung und Bescheid |

5.1.1 | nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der
Verifizierungsverordnung | 525

5.1.1.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der
Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.1 | 525

5.1.2 | mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei
Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 840

5.1.2.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der
Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.2 | 315

5.1.2.2 | - Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu
drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 5.1.2 | 250 - 335

5.2 | Begutachtung im Rahmen der Änderung des Zertifizierungs-
bereichs | Kosten entsprechend
Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2



 
(heute geltende Fassung)