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§ 6 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302 (Nr. 51); aufgehoben durch § 7 A. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1151
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-195 Beamte
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§ 6 Bereich Projects and Operations Support der Niederlassung zur Betreuung der Beamtinnen und Beamten



Die Befugnis, Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitsposten im Rahmen der Organisationsmaßnahme Shape HQ nach Durchführung des Personalisierungsverfahrens für die Betriebe GHQ und COM weggefallen sind oder künftig wegfallen werden, auf den Gebieten der Steuerung des Personaleinsatzes, der Personaleinsatzplanung, der Fortbildung und Qualifizierung einschließlich der Vorbereitung entsprechender Personalmaßnahmen dienstliche Weisungen zu erteilen, wird dem Bereich Projects and Operations Support der Niederlassung zur Betreuung der Beamtinnen und Beamten übertragen. Der Bereich Projects and Operations Support der Niederlassung zur Betreuung der Beamtinnen und Beamten ist insoweit Teil der Personalverwaltung im Sinne des § 107 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.

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