Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 4 Absatz 2 sowie der §§ 5 und 7 der MTS-Kraftstoff-Verordnung (MTSKVIBek k.a.Abk.)

B. v. 23.08.2013 BGBl. I S. 3304 (Nr. 51); Geltung ab 29.08.2013
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 31. August 2013 MTSKV § 9, mWv. 1. Dezember 2013

1.
Nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der MTS-Kraftstoff-Verordnung vom 22. März 2013 (BGBl. I S. 595, 3245) wird hiermit bekannt gemacht, dass § 4 Absatz 2 der Verordnung am 31. August 2013 in Kraft tritt.

2.
Nach § 9 Absatz 2 Satz 2 der MTS-Kraftstoff-Verordnung vom 22. März 2013 (BGBl. I S. 595, 3245) wird hiermit bekannt gemacht, dass die §§ 5 und 7 der Verordnung am 1. Dezember 2013 in Kraft treten.



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