Artikel 2 - Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern (AufenthGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899 (Nr. 54); Geltung ab 06.09.2013, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. September 2013 AZRG § 29

In § 29 Absatz 1 Nummer 6 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) geändert worden ist, werden die Wörter „und die Annullierung des Visums" durch die Wörter „sowie die Rücknahme, die Annullierung, die Aufhebung und den Widerruf des Visums" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AufenthGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 2 EU/1215/2012DG Änderung des AZR-Gesetzes
... AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484, 3899) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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