Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.09.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 (KSAbgV 2014 k.a.Abk.)

V. v. 19.09.2013 BGBl. I S. 3618 (Nr. 57); aufgehoben durch § 2 V. v. 01.09.2015 BGBl. I S. 1570
Geltung ab 25.09.2013; FNA: 8253-1-3-25 Künstlersozialversicherung
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 25. September 2013 KSAbgV 2012

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 vom 6. September 2011 (BGBl. I S. 1831) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. September 2013.



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