Auf Grund des §
7 des
Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel
2 Nummer 2 des Gesetzes vom
17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der achten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
25. Mai 2014
statt.