Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2013 aufgehoben
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Anlage - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas (GlasIndMeistPrV k.a.Abk.)

V. v. 09.04.1980 BGBl. I S. 432; aufgehoben durch § 10 V. v. 18.09.2013 BGBl. I S. 3608
Geltung ab 01.07.1980; FNA: 806-21-7-13 Berufliche Bildung
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Anlage


Anlage hat 2 frühere Fassungen

(siehe BGBl. I 1980 S. 437 - 438)


Text in der Fassung des Artikels 12 Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 23. Juli 2010 BGBl. I S. 1010 m.W.v. 1. August 2010

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Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2010Artikel 12 Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 16 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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