D. Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
Für Versorgungsempfänger nach dem G 131, die ihren Hauptwohnsitz im Inland haben, ist das Service-Center Süd-Ost bundesweit zuständig (Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. März 2007 - III A 5 - O 1000/06/0001).
Für Versorgungsempfänger nach dem G 131, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, ist das Service-Center Köln zuständig.
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