Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

H. - Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)

A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619 (Nr. 57); aufgehoben durch § 19 A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2030-14-196 Beamte
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H. Übergangsregelungen



Die Aufgabe nach Abschnitt G Nummer I.3 Buchstabe a kann bis zum 31. Dezember 2013 ganz oder teilweise von den Service-Centern der Bundesfinanzdirektionen wahrgenommen werden.



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