Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VerbrRRLUG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Preisangabenverordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2014 PAngV § 1, § 2, § 9, § 10

Die Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. August 2012 (BGBl. I S. 1706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Endpreise" durch das Wort „Gesamtpreise" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Absatz 2 anzugeben,

1.
dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und

2.
ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.

Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können."

c)
In Absatz 6 Satz 3 wird das Wort „Endpreise" durch das Wort „Gesamtpreise" ersetzt.

2.
§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" und das Wort „Endpreises" durch das Wort „Gesamtpreises" ersetzt.

b)
In Satz 3 wird das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ersetzt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 werden die Wörter „§ 312b Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und 7" durch die Wörter „§ 312 Absatz 2 Nummer 2, 3, 6, 9 und 10 und Absatz 6" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Nummer 1 und 2 wird jeweils das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ersetzt.

4.
In § 10 Absatz 1 Nummer 6 wird das Wort „Endpreis" durch das Wort „Gesamtpreis" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VerbrRRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerbrRRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 11 WohnImmoKredRLUG Änderung der Preisangabenverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4921
Artikel 2 PAngVEV Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642 ) geändert worden ist," durch die Angabe „§ 16 Absatz 1 der ...


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