Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.02.2018 aufgehoben
Anlage 8 (zu § 10 Absatz 1 Nummer 8) Meldevordruck zur Erfassung der finanzkonglomeratsangehörigen Unternehmen und Gruppen, für die vom Abzug branchenübergreifender Beteiligungen abgesehen werden kann - Abzug branchenübergreifender Beteiligungen (FSABB) -
interne Verweise§ 10 FkSolV Einreichungsverfahren ... kann - Abzug branchenübergreifender Beteiligungen (FSABB) - (Anlage 8 ). (2) Die Vordrucke nach Absatz 1 sind der Bundesanstalt und der zuständigen ...
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