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Artikel 7 - Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (UWGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Oktober 2013 UKlaG § 5

In § 5 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 12 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1, 2, 4 und 5" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 UWGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UWGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 3 EEGReformG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) geändert worden ist, wird wie folgt ...