- 1.
- § 26a wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 3 wird Absatz 2.
- 2.
- § 28 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 36a Satz 1 werden die Wörter „§§ 18 bis 20, 22 bis 26a und 28" durch die Wörter „§§ 18 bis 20 und 22 bis 26a" ersetzt.
-
- „§ 40
Der Nachweis, dass zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern Gütertrennung oder ein vertragsmäßiges Güterrecht besteht oder dass ein Gegenstand zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten oder Lebenspartners gehört, kann durch ein Zeugnis des Gerichts über die Eintragung des güterrechtlichen Verhältnisses im Güterrechtsregister geführt werden."
- 1.
- In Nummer 2 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
- 2.
- Nummer 3 wird aufgehoben.
-
- „Einer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung steht die Bezugnahme auf die bisherige Eintragung nach § 44 Absatz 3 Satz 2 der Grundbuchordnung gleich."
- 1.
- In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „soll" durch das Wort „sind" und werden die Wörter „vermerkt werden" durch die Wörter „zu vermerken" ersetzt.
- 2.
- Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Bei Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten wird der Vermerk durch Bezugnahme auf die Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher ersetzt."
- 3.
- Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Vermerke nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 automatisiert angebracht werden, wenn das Grundbuch und das Erbbaugrundbuch als Datenbankgrundbuch geführt werden. Die Anordnung kann auf einzelne Grundbuchämter sowie auf einzelne Grundbuchblätter beschränkt werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34
Bekanntmachung WEG-NB ... vom 11. März 2013 (BGBl. I S. 434), 25. den am 9. Oktober 2013 in Kraft getretenen Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3719 ), 26. den am 13. Dezember 2014 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 5. ...
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1962
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner
G. v. 20.06.2014 BGBl. I S. 786