Änderung Artikel 5 DaBaGG vom 26.11.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 19 EuKoPfVODG am 26. November 2016 und Änderungshistorie des DaBaGG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 5 DaBaGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2016 geltenden Fassung
Artikel 5 DaBaGG n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 5 Änderung der Grundstücksverkehrsordnung


(Text neue Fassung)

Artikel 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 2 Absatz 1 der Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung des Artikels 15 § 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2221), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 44 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4 wird das Wort 'oder' durch ein Komma ersetzt.

b) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch das Wort 'oder' ersetzt.

c) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:

'6. weder ein Anmeldevermerk gemäß § 30b Absatz 1 des Vermögensgesetzes im Grundbuch eingetragen ist noch dem Grundbuchamt ein nicht erledigtes Ersuchen auf Eintragung eines Anmeldevermerks vorliegt.'

2. In Satz 3 wird die Angabe '5' durch die Angabe '6' ersetzt.



 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed