Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
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Eingangsformel - BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)

A. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3739 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2030-14-193 Beamte
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Eingangsformel



Nach § 49 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) ordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen an:



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