Die
Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung vom
9. August 2013 (BGBl. I S. 3218) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In der Überschrift ist die Angabe „BFStrMKnotV" durch die Angabe „BStrMKnotV" zu ersetzen.
- 2.
- In der Anlage sind in laufender Nummer 24 Spalte 3b und in laufender Nummer 25 Spalte 3a jeweils die Wörter „Deepenwischer Weg" durch das Wort „Deepenwischenweg" zu ersetzen.