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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IndEmissRLUGBer k.a.Abk.)

B. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3753 (Nr. 60); Geltung ab 02.05.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 2. Mai 2013 IndEmissRLUG Artikel 1, Artikel 3, BImSchG § 3, § 7, § 29b, § 67, KrWG Anlage 3

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Nummer 2 Buchstabe a ist in dem in § 3 neu eingefügten Absatz 6b Nummer 1 vor dem Wort „Beschreibung" das Wort „ihrer" durch das Wort „ihre" zu ersetzen.

b)
In Nummer 6 ist in dem neuen § 7 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe d das Komma am Ende zu streichen.

c)
In Nummer 14 ist in dem neuen § 29b Absatz 3 Nummer 3 nach dem Wort „insbesondere" ein Komma einzufügen.

d)
In Nummer 25 sind in dem neuen Absatz 5 Satz 2 nach dem Wort „Umweltverschmutzung" die Wörter „(kodifizierte Fassung)" einzufügen.

2.
In Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a sind in den zu streichenden Wörtern vor dem Wort „oder" die Wörter „, die durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden sind" einzufügen.