Schlussformel - Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (IndEmissRLUVuaÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3754 (Nr. 60); Geltung ab 02.05.2013

Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Ewens



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