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Artikel 9 - Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördElRV k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Patentgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 PatG § 125a

In § 125a Absatz 1 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 130a Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 3" durch die Wörter „§ 130a Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 5 und 6" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 FördElRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FördElRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 2 GeschmMRModG Änderung des Patentgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird das Wort ...