Zum 1. Januar 2016 wird als gewerbliche Berufsgenossenschaft die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation errichtet. Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation ist für die in §
121 Absatz 2 des
Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen zuständig.