Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 4 - Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014 (RBSFV 2014)

V. v. 15.10.2013 BGBl. I S. 3856 (Nr. 63); aufgehoben durch § 4 V. v. 14.10.2014 BGBl. I S. 1618
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 860-12-1-3 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2014 RBSFV 2013

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 vom 18. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2173) außer Kraft.



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