Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

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auf Grund des § 7 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1, des § 13 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 und Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a und c und des § 35 Nummer 1 Buchstabe a und b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie

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auf Grund des § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426):

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/12/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2012 zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. L 115 vom 27.4.2012, S. 1).



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