Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der
Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung, der
Nahrungsergänzungsmittelverordnung und der
Diätverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.