Bekanntmachung - Bekanntmachung über anzuwendende Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften (EG/1334/2008-Bek k.a.Abk.)

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. April 2013 LFGB § 75

1.
Nach § 75 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) wird bekanntgemacht:

Nach Artikel 10 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 zur Festlegung der Liste der Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Aufnahme dieser Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission und der Entscheidung 1999/217/EG der Kommission (ABl. L 267 vom 2.10.2012, S. 1) ist die in § 75 Absatz 2 Satz 1 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 22. April 2013 anzuwenden. Die in § 75 Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Vorschriften sind bis zum Ablauf des 21. Oktober 2014 anzuwenden.

2.
Nach § 75 Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) wird bekanntgemacht:

Nach Artikel 10 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 872/2012 ist die in § 75 Absatz 3 Nummer 3 bezeichnete Gemeinschaftsliste ab dem 22. April 2013 anzuwenden. Die in § 75 Absatz 3 Nummer 3 bezeichnete Vorschrift ist ab dem 22. Oktober 2014 anzuwenden.



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