Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2016 aufgehoben

§ 2 - Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (7. BinSchUOAbweichV)

V. v. 13.11.2013 BAnz AT 28.11.2013 V2
Geltung ab 01.12.2013 bis 30.11.2016; FNA: 9500-18-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

§ 2 Nichtanwendung von Vorschriften



Nummer II.11 des Anhangs 1 der Dritten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 14. Oktober 2011 (VkBl. 2011 S. 793, 1003), die durch die Verordnung vom 25. November 2011 (VkBl. 2011 S. 1003) geändert worden ist, ist nicht mehr anzuwenden, soweit die vorübergehenden Regelungen zu Anlage N Teil I Abschnitt A betroffen sind.



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