Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2016 aufgehoben

Anhang 2 - Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (7. BinSchUOAbweichV)

V. v. 13.11.2013 BAnz AT 28.11.2013 V2
Geltung ab 01.12.2013 bis 30.11.2016; FNA: 9500-18-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

Anhang 2 (zu § 1 Satz 2) Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt


Anhang 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Beschluss vom 29. Mai 2013 (2013-I-15) über Anordnungen vorübergehender Art zu § 7.06 Nummer 3, § 24.02 Nummer 2 Übergangsbestimmungen zu § 7.06 Nummer 3, § 24.06 Nummer 5 Übergangsbestimmungen zu § 7.06 Nummer 3, Anlage N der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (Protokoll 15).

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Zitierungen von Anhang 2 7. BinSchUOAbweichV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 7. BinSchUOAbweichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. BinSchUOAbweichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 7. BinSchUOAbweichV Abweichende Regelungen zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... maßgebliche Beschluss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist in Anhang 2  ...


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