Artikel 2 - Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfÜbFEntwV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2014 EfbV § 8, § 9

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1421), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 17 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „fünftausend Euro" durch die Angabe „zweitausendfünfhundert Euro" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter „für Betriebe, die Abfälle einsammeln oder befördern, gilt der Anhang der Beförderungserlaubnisverordnung entsprechend." durch die Wörter „für Sammler und Beförderer von Abfällen gilt Anlage 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) entsprechend." ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AbfÜbFEntwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfÜbFEntwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
V. v. 14.02.2017 BGBl. I S. 148
Artikel 1 ChemKlimaschutzVÄndV Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
... vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1421), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) geändert worden ist, verfügen, ...

Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770
Artikel 10 2. AbfÜbFEV Inkrafttreten; Außerkrafttreten
... vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1421), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) geändert worden ist, die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
V. v. 10.09.1996 BGBl. I S. 1421; aufgehoben durch Artikel 10 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770
§ 9 EfbV Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (vom 01.06.2014)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) wurde sinngemäß ...


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