Artikel 6 - Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfÜbFEntwV k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 1. Juni 2014 BefErlV

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beförderungserlaubnisverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411; 1997 I S. 2861), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 16 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, außer Kraft.



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