Berichtigung der Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (SeeAnlVuaÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4112 (Nr. 71); Geltung ab 31.01.2012
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 31. Januar 2012 SeeAnlVuaÄndV Artikel 1, SeeAnlV § 17

Die Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres vom 15. Januar 2012 (BGBl. I S. 112) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 3 sind in dem neuen § 17 Absatz 5 nach der Angabe „31. Januar 2012" die Wörter „geltenden Fassung" einzufügen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag Peter Seus



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