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Änderung Anlage 1 BüroMKfAusbV vom 27.06.2014

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Anlage 1 BüroMKfAusbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.06.2014 geltenden Fassung
Anlage 1 BüroMKfAusbV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 791

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement - sachliche Gliederung -


Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen


Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

1 | 2 | 3

1 | Büroprozesse
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |

1.1 | Informationsmanagement
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1.1) | a) betriebliche Kommunikationssysteme auswählen und anwen-
den
b) Grundfunktionen des Betriebssystems anwenden
c) Nutzen des Einsatzes von elektronischen Dokumentenmanage-
mentsystemen aufzeigen
d) Nutzen und Risiken von Onlineanwendungen aufzeigen
e) Wege der Informationsbeschaffung beherrschen
f) Maßnahmen zur Datensicherung und Datenpflege veranlassen

1.2 | Informationsverarbeitung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1.2) | a) Texte des internen und externen Schriftverkehrs formulieren,
gliedern sowie situationsgerecht und normgerecht erstellen
b) Textverarbeitungssystem bedarfsgerecht und effizient anwen-
den
c) Vor- und Nachteile verschiedener Präsentationsmedien und
-techniken abwägen
d) Präsentationen vorgaben- und adressatengerecht entwerfen,
gestalten und durchführen
e) Präsentationen reflektieren
f) Kalkulationstabellen erstellen und Berechnungen durchführen
g) Daten in Diagrammen darstellen
h) Tabellen und Diagramme dokumentenübergreifend verwenden
i) Dokumente pflegen und archivieren
j) Dateien exportieren und importieren

1.3 | bürowirtschaftliche Abläufe
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1.3) | a) Bedarf an Büromaterial planen, beschaffen und verwalten
b) Posteingang und -ausgang bearbeiten
c) Dokumente unter Beachtung gesetzlicher und betrieblicher
Aufbewahrungsfristen verwalten
d) bürowirtschaftliche Abläufe reflektieren und Verbesserungen
vorschlagen

1.4 | Koordinations- und
Organisationsaufgaben
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1.4) | a) interne und externe Termine planen, koordinieren und über-
wachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen
einleiten
b) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen
Vorgaben vor- und nachbereiten sowie betreuen
c) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten mit-
wirken

2 | Geschäftsprozesse
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |

(Text alte Fassung)

2.1 | Kundenbeziehungsprozesse
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2.1) | a) eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksich-
tigen
b) Kundendaten zusammenstellen, aufbereiten und auswerten

(Text neue Fassung)

2.1 | Kundenbeziehungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2.1) | a) eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksich-
tigen
b) Kundendaten zusammenstellen, aufbereiten und auswerten

| | c) situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft geben und
beraten
d) Informationen kundengerecht aufbereiten
e) Bedeutung von Kundenservice für die Kundenzufriedenheit er-
kennen und berücksichtigen

2.2 | Auftragsbearbeitung und
-nachbereitung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2.2) | a) Kundenanfragen bearbeiten und bei ihrer Abwicklung mitwirken
b) Kundenaufträge annehmen, bearbeiten sowie dabei Rechtsvor-
schriften und Verfahrensregeln beachten
c) Auftragsabwicklung mit Kunden festlegen
d) Begleitdokumente und Rechnungen erstellen
e) Vor- und Nachkalkulationen durchführen und auswerten
f) Beschwerden und Reklamationen bearbeiten

2.3 | Beschaffung von Material
und externen Dienstleistungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2.3) | a) Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln
b) Bezugsquellen ermitteln, Auswahl begründen und dabei Be-
schaffungsrichtlinien sowie Rahmenverträge beachten
c) Angebote einholen, prüfen, vergleichen und Entscheidungen
begründen
d) Bestellungen durchführen
e) Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
f) Bestellungen mit den Wareneingangsunterlagen vergleichen,
Dienstleistungen abnehmen, bei Abweichungen Differenzen
klären

2.4 | personalbezogene Aufgaben
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2.4) | a) Personaleinsatzplanung unterstützen und Arbeitszeitregelun-
gen berücksichtigen
b) Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen vorbereiten
c) bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten Regelungen zum
Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
d) bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten

2.5 | kaufmännische Steuerung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2.5) | a) Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen
Leistungserstellung beachten
b) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung,
Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetrie-
bes anwenden
c) Investitionen und Finanzierung an Beispielen des Ausbildungs-
betriebes erläutern
d) Kosten- und Leistungsstruktur des Ausbildungsbetriebes be-
rücksichtigen
e) Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvorgängen
zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen
f) Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen
vorbereiten


Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen von jeweils fünf Monaten


Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

1 | 2 | 3

1 | Auftragssteuerung und -koordination
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1) |

1.1 | Auftragsinitiierung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1.1) | a) Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
b) Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden ent-
wickeln

| | c) ergänzenden Service anbieten
d) Kalkulationsdaten für Angebote einholen
e) Angebote erstellen
f) Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen

1.2 | Auftragsabwicklung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1.2) | a) Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten
erstellen
b) auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen
c) auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren
d) auftragsbezogene Daten einholen
e) Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen,
bei Bedarf nachsteuern
f) Abnahme der Leistung veranlassen

1.3 | Auftragsabschluss
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1.3) | a) Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten
b) Aufträge nachkalkulieren
c) Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
d) Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen
einleiten

1.4 | Auftragsnachbereitung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1.4) | a) Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
b) Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
c) Kundenreklamationen bearbeiten
d) Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren
e) Problemlösungen vorschlagen

2 | kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2) |

2.1 | Finanzbuchhaltung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2.1) | a) Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen
b) Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und
betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen
c) Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskon-
ten buchen
d) im Rahmen der Kontokorrentbuchhaltung Zahlungseingänge
überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen
e) Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
f) bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen

2.2 | Kosten-und-Leistungs-Rechnung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2.2) | a) Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-
Rechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen
b) Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen
c) Leistungen kalkulieren und verrechnen
d) Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung für Entschei-
dungen aufbereiten

2.3 | Controlling
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2.3) | a) Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflek-
tieren
b) Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung
für das Controlling aufbereiten und interpretieren
c) Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen
und kommunizieren
d) Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken
und Berichte erstellen

3 | kaufmännische Abläufe in
kleinen und mittleren Unternehmen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3) |

3.1 | laufende Buchführung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3.1) | a) Buchungsvorgänge bearbeiten
b) Kassenbuch führen
c) Bestands- und Erfolgskonten führen
d) Offene-Posten-Listen verwalten
e) Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei
Zahlungsverzug einleiten
f) am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung
der Fristen mitwirken

3.2 | Entgeltabrechnung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3.2) | a) Personalstammdaten erfassen und pflegen
b) erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen
und bearbeiten
c) Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-,
sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln
d) notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss
unter Berücksichtigung der Fristen erstellen

3.3 | betriebliche Kalkulation
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3.3) | a) Kosten verursachungsgerecht zuordnen
b) Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchan-
cen kalkulieren
c) auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
d) Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden
e) durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenser-
folg ermitteln

3.4 | betriebliche Auswertungen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3.4) | a) bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken
b) Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unter-
scheiden
c) Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen
d) betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische
Entscheidungen aufbereiten

4 | Einkauf und Logistik
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4) |

4.1 | Bedarfsermittlung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4.1) | a) Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen
b) Mengen und Termine disponieren

4.2 | operativer Einkaufsprozess
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4.2) | a) interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betrieb-
liche Compliance einhalten
b) Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvoraus-
wahl treffen
c) Angebote einholen und vergleichen
d) Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung
vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren
e) Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maß-
nahmen einleiten

4.3 | strategischer Einkaufsprozess
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4.3) | a) bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken
b) Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch er-
fassen
c) bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
d) Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren
und Verbesserungen vorschlagen

4.4 | Lagerwirtschaft
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4.4) | a) unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen
b) vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logisti-
schen Abläufen berücksichtigen
c) Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
d) Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten

5 | Marketing und Vertrieb
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5) |

5.1 | Marketingaktivitäten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5.1) | a) Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und
dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten
b) an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken
c) Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln
d) bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere
der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen doku-
mentieren
e) Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität
überwachen und gegebenenfalls nachsteuern
f) Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbes-
serungsvorschläge entwickeln

5.2 | Vertrieb von Produkten
und Dienstleistungen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5.2) | a) Kundendaten und -informationen nutzen
b) Vertriebsformen berücksichtigen
c) Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kunden-
gerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über
Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten
d) Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Ver-
tragsabschlüssen mitwirken
e) Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maß-
nahmen einleiten

5.3 | Kundenbindung
und Kundenbetreuung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5.3) | a) Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vor-
gaben gestalten
b) Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen
c) Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Be-
schwerdemanagements umsetzen
d) Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen

6 | Personalwirtschaft
(§ 4 Absatz 3 Nummer 6) |

6.1 | Personalsachbearbeitung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 6.1) | a) rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs-
und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten
b) Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und
Datensicherheit führen
c) Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen be-
arbeiten
d) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten be-
arbeiten
e) Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung er-
teilen
f) Personalstatistiken führen und auswerten
g) Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte be-
rücksichtigen
h) bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche
Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente
erstellen

6.2 | Personalbeschaffung und
-entwicklung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 6.2) | a) Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anfor-
derungsprofilen unterstützen
b) im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenaus-
schreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen,
mitwirken
c) im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen
im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren
d) betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
e) Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflek-
tieren und Verbesserungen vorschlagen

7 | Assistenz und Sekretariat
(§ 4 Absatz 3 Nummer 7) |

7.1 | Sekretariatsführung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 7.1) | a) Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büro-
organisation und Arbeitsabläufen anwenden
b) Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und
über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden
c) Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten,
dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis
entwickeln
d) Kommunikationsstörungen vermeiden
e) Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten

7.2 | Terminkoordination und
Korrespondenzbearbeitung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 7.2) | a) Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern
b) termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern
und bereitstellen
c) Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
d) über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie
deren Weiterleitung entscheiden
e) Geschäftskorrespondenz führen

7.3 | Organisation von Reisen
und Veranstaltungen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 7.3) | a) Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
b) Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten
c) Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten

8 | Öffentlichkeitsarbeit
und Veranstaltungsmanagement
(§ 4 Absatz 3 Nummer 8) |

8.1 | Öffentlichkeitsarbeit
(§ 4 Absatz 3 Nummer 8.1) | a) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ausbildungsbetriebes
analysieren
b) an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und un-
terschiedlichen Medien mitwirken
c) Umsetzung der Maßnahmen planen und organisieren
d) Wirkung der Maßnahmen analysieren und bewerten

8.2 | Veranstaltungsmanagement
(§ 4 Absatz 3 Nummer 8.2) | a) an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffent-
lichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation
und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtli-
che und ökologische Aspekte berücksichtigen
b) Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teil-
nehmer bei Anfragen und organisatorischen Problemen unter-
stützen
c) Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, da-
bei betriebliche Compliance einhalten und bei Abweichungen
Maßnahmen einleiten

| | d) Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren
e) Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen
für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen

9 | Verwaltung und Recht
(§ 4 Absatz 3 Nummer 9) |

9.1 | Kunden- und Bürgerorientierung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 9.1) | a) Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsge-
recht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken
b) Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern
nachvollziehbar aufzeigen
c) Verwaltungsprozesse transparent gestalten

9.2 | Rechtsanwendung
(§ 4 Absatz 3 Nummer 9.2) | a) Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln,
Maßnahmen einleiten
b) Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschrif-
ten beachten
c) Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben
anwenden
d) Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und un-
ter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungs-
handelns Rechtsfolgen feststellen

9.3 | Verwaltungshandeln
(§ 4 Absatz 3 Nummer 9.3) | a) Verwaltungsakte entwerfen
b) Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
c) Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegenneh-
men, Form und Frist prüfen und weiterleiten
d) Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen auf-
zeigen
e) Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben doku-
mentieren
f) Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vor-
schlagen

10 | öffentliche Finanzwirtschaft
(§ 4 Absatz 3 Nummer 10) |

10.1 | Finanzwesen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 10.1) | a) rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes der ausbil-
denden Stelle unter Berücksichtigung des Haushalts- oder
Wirtschaftsplans anwenden
b) Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden
c) am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschafts-
plans mitwirken
d) Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle
berücksichtigen

10.2 | Haushalts- und Kassenwesen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 10.2) | a) Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten
b) bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsaus-
führung mitwirken
c) gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen
ermitteln und hochrechnen
d) Übersichten für Mittelzu- und Mittelabflüsse erstellen, überwa-
chen und weiterleiten
e) Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass
von Forderungen prüfen
f) Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen


Abschnitt C: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

1 | 2 | 3

1 | Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1) |

1.1 | Stellung, Rechtsform
und Organisationsstruktur
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) | a) Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes
im gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Zu-
sammenhang beschreiben
b) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
c) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen
Aufgaben und Zuständigkeiten erläutern und Zusammenwirken
der einzelnen Funktionsbereiche erklären
d) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-
ganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften be-
schreiben

1.2 | Produkt- und
Dienstleistungsangebot
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) | a) Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes beschreiben
b) Leistungen des Wirtschaftszweiges darstellen
c) Markt- und Wettbewerbssituation des Ausbildungsbetriebes
darstellen

1.3 | Berufsbildung
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.3) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen
und Aufgaben der Beteiligten im dualen System der Berufsaus-
bildung beschreiben
b) betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung
vergleichen
c) Bedeutung lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und
persönliche Entwicklung begründen sowie den Nutzen beruf-
licher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstel-
len

1.4 | arbeits-, sozial-, mitbestimmungs-
rechtliche und tarif- oder
beamtenrechtliche Vorschriften
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.4) | a) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-
wie für den Ausbildungsbetrieb geltende tarif- oder beamten-
rechtliche Vorschriften beachten
b) Arbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und
sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
c) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären

1.5 | Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.5) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung
ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-
ten anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-
nahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-
haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der
Brandbekämpfung ergreifen

1.6 | Umweltschutz
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-
lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-
schutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden
Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltscho-
nenden Entsorgung zuführen

1.7 | wirtschaftliches und nachhaltiges
Denken und Handeln
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.7) | a) Rolle der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den betrieblichen
Erfolg erkennen
b) betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Aspekte der
Nachhaltigkeit bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
c) Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung anwenden
d) Kosten-Nutzen-Relationen bei der Aufgabenerledigung beurtei-
len und Aufgaben effektiv erledigen

2 | Arbeitsorganisation
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2) |

2.1 | Arbeits- und Selbstorganisation,
Organisationsmittel
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2.1) | a) eigene Arbeit systematisch planen, durchführen, kontrollieren
und reflektieren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche
und finanzielle Aspekte berücksichtigen
b) Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen
c) Methoden des selbständigen Lernens anwenden, Fachinforma-
tionen nutzen, Lern- und Arbeitstechniken anwenden
d) Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse berücksichti-
gen

2.2 | Arbeitsplatzergonomie
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2.2) | a) Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten
b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung un-
ter Berücksichtigung der Umwelt- und Gesundheitsfaktoren
und ergonomischer Grundsätze erläutern

2.3 | Datenschutz und Datensicherheit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2.3) | a) personenbezogenen Datenschutz als Persönlichkeitsschutz
verstehen und Datenschutzregelungen in den Arbeitsprozessen
anwenden
b) Datenpflege und Datensicherung durchführen und kontrollieren

2.4 | qualitätsorientiertes Handeln
in Prozessen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2.4) | a) betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informations-
flüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und
mitgestalten
b) eigenes Handeln im Arbeitsprozess in Bezug auf den Erfolg des
Geschäftsprozesses und auf die Belange aller Beteiligten re-
flektieren und anpassen
c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im
Betrieb beitragen

3 | Information, Kommunikation,
Kooperation
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3) |

3.1 | Informationsbeschaffung
und Umgang mit Informationen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) | a) Informationen recherchieren, beurteilen, aufbereiten und archi-
vieren
b) Informationen auswerten, interpretieren und in sprachlich ange-
messener Form weitergeben
c) Vor- und Nachteile verschiedener Informationsquellen berück-
sichtigen

3.2 | Kommunikation
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) | a) interne und externe Kommunikationsprozesse gestalten
b) Anlässe und Arten mündlicher und schriftlicher Kommunikation
berücksichtigen
c) Gesprächsführungs- und Fragetechniken anwenden
d) ziel- und kundenorientierte Gespräche führen, Zeitrahmen ein-
halten, Ergebnisse zusammenfassen
e) soziokulturelle Unterschiede in der Kommunikation berücksich-
tigen

3.3 | Kooperation und Teamarbeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3.3) | a) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolg-
reicher Zusammenarbeit erkennen
b) Feedback konstruktiv geben und entgegennehmen
c) interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
d) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
e) zur Konfliktlösung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen

3.4 | Anwenden einer Fremdsprache
bei Fachaufgaben
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3.4) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
b) Auskünfte in einer Fremdsprache einholen und erteilen