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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung am 06.06.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 6. Juni 2020 durch Artikel 1 der BüroMKfAusbErprobVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BüroMKfAusbErprobV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.06.2020 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 06.06.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.05.2020 BGBl. I S. 1207
(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2020 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.

(Text neue Fassung)

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2025 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft und am 1. August 2020 außer Kraft.



Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft und am 1. August 2025 außer Kraft.


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