Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV ... Ausnahmen auf ein und dieselbe Risikoposition ist nicht gestattet." 5. In § 3 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „h und j" durch die Angabe „h, j und l" ersetzt. ...
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