interne Verweise§ 18 GroMiKV Aufbewahrungsfristen ... Unternehmen haben die Meldungen zu den Stammdaten und zu den Betragsdaten nach den §§ 15 bis 17, die sie im laufenden Kalenderjahr und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 27.02.2019 BGBl. I S. 151
Artikel 1 2. GroMiKVÄndV ... ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber anzukündigen." 5. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...
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