interne Verweise§ 8 GroMiKV Stammdaten der Großkreditnehmer (vom 01.03.2019) ... Kunden für Großkreditanzeigen nach Artikel 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - STAK ( Anlage 6 ) zu verwenden. Kann das Institut einen neuen Kreditnehmer oder eine neue Gruppe ...
Anlage 2 GroMiKV Meldeformular EA *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 3 GroMiKV Meldeformular STA *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 4 GroMiKV GbR *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 5 GroMiKV MKNE *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 6 GroMiKV STAK *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV ... § 20 wird aufgehoben. 10. Anlage 1 wird aufgehoben. 11. In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
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